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[ Justiz ]

Streitschlichtung lokal

Rechte haben nur dann einen Wert, wenn sie durchsetzbar sind. Doch in vielen Ländern sind die Justizsysteme überlastet. Lokale Verfahren zur Streitschlichtung bieten vor allem in ländlichen Gebieten eine Alternative.


[ Von Bettina von Dungen ]

In einigen Andenländern haben sich Verfahren zur Konfliktlösung etabliert, die ihre Grundlagen in traditionellen indigenen Kulturen haben. Ursache dafür ist vor allem die Ineffizienz der staatlichen Justiz. Gerichtsverfahren dauern oft zu lange und sind für Laien kaum verständlich. Viele Menschen haben zudem Hemmungen, vor Gericht zu ziehen. Das liegt zum einen an hohen Verfahrenskosten. Zum anderen kommt für Angehörige indigener Gruppen das Problem hinzu, dass ihre Sprachen wie etwa Quechua oder Aimara vor Gericht nicht als Verhandlungssprachen zugelassen sind. Insgesamt haben nach Schätzungen des UN-Entwicklungsprogramms (UNDP) aus dem Jahr 2001 etwa 35 Prozent der Peruaner keinen Zugang zum Rechtssystem.

Die Möglichkeiten, Konflikte auf lokaler Ebene beizulegen, sind zahlreich. Einerseits gibt es mit juristischen Laien besetzte Friedensgerichte und die kommunale Justiz der indigenen Bevölkerung. Andererseits lösen kleine Gemeinden ihre Konflikte aber auch in der Dorfversammlung. Der Vorteil dieser Verfahren ist, dass die Streitparteien auf gleicher Ebene und in ihrer eigenen Sprache miteinander verhandeln können. Außerdem stammen die Laienrichter aus der gleichen Bevölkerungsschicht. Dass sie die Sprache der örtlichen Bevölkerung sprechen und deren Probleme aus erster Hand kennen, erleichtert die Moderation zwischen den Konfliktparteien. Nach einer Studie des Instituto de Defensa Legal behandeln diese Instanzen am häufigsten Konflikte aufgrund von familiärer Gewalt, Diebstahl, Körperverletzung und Eigentumsstreitigkeiten.

Die Streitschlichtung dieser Institutionen entspricht zudem mehr der Lebensrealität der ländlichen Bevölkerungsgruppen. So steht die Gemeinschaft im Vordergrund und nicht das Individuum. Arbeitseinsätze sind daher auch eine gängige Sanktion. Schließlich müssen die Streitenden und auch die Gemeinschaft weiterhin zusam­men­leben. Auch stellen die Lösungen eine normative Richtschnur für das Verhalten der Gemeinschaft dar.

Entsprechend groß ist die Akzeptanz dieser Verfahren. In Peru beispielsweise vertrauen nur etwa 17 Prozent der Bevölkerung der staatlichen Justiz, 80 Prozent aber der Friedensgerichtsbarkeit. Dazu tragen auch die geringen Verfahrenskosten bei. Auch Beschwerden wegen Missbrauchs gibt es kaum. Durch diese Instanzen kann ein großer Teil der interpersonellen Konflikte gelöst werden, ohne den formalen Rechtsweg einschlagen zu müssen.

Alternative Verfahren

Peru erkennt diese Art der Streitbeilegung seit einiger Zeit in der Verfassung an. Bäuerliche und indigene Gemeinden haben also die Möglichkeit, in ihrem Einflussbereich nach eigenen Regeln Recht zu sprechen. Das eröffnet breiten ländlichen Bevölkerungsschichten den Zugang zur Konfliktlösung und entlastet die Gerichte.

Dennoch ergeben sich Probleme. Erstens ist das Zusammenspiel der beiden Systeme noch nicht geregelt. Das führt dazu, dass Justiz und Polizei häufig die Rechtmäßigkeit der Verfahren und Entscheidungen außergerichtlicher Systeme nicht anerkennen. Zweitens teilt die indigene Rechtsprechung nicht alle Werte der staatlichen Justiz. So garantiert das traditionelle Recht nicht unbedingt die Menschenrechte. In Fällen familiärer Gewalt beispielsweise wird dem Erhalt der Ehe und der Familie häufig eine größere Bedeutung beigemessen als dem Schutz der Opfer. Das liegt auch daran, dass den juristischen Laien Kenntnisse über Grundrechte und elementare rechtsstaatliche Prinzipien fehlen. Bei den alternativen Gerichten kommt es immer wieder zur Bestrafung durch körperliche Züchtigung – für Juristen ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte.

Hans-Jürgen Brandt, Mitarbeiter der Hessischen Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung (HSFK) in Frank­furt am Main, ist jedoch davon überzeugt, dass sich diese Probleme durch Beratungs- und Fortbildungsprojekte überwinden lassen. Wichtig sei dabei vor allem, dass sich traditionelle und staatliche Justizsysteme wechselseitig anerkennen. Dazu ist gegenseitiges Verständnis notwendig und eine klare Abgrenzung, in welchen Fällen Gewohnheitsrecht und indigene Justiz Geltung haben sollen und wo ihre Grenzen liegen.

Diese Prozesse unterstützt InWEnt in Zusammenarbeit mit dem Instituto de Defensa Legal in Peru und dem Centro sobre Derecho y Sociedad in Ecuador. Kern des gemeinsamen Projekts ist die Fortbildung von Vertretern der indigenen Gemeinschaften und von Juristen. Ziel ist, dass die Laienrichter die Menschenrechte als Wert anerkennen und körperliche Strafen durch andere Sanktionen wie Arbeitseinsätze für die Gemeinschaft ersetzen. Außerdem sollen die Kurse die informelle Justiz in den Augen von Anwälten und Richtern aufwerten. Es geht darum, einerseits die verfassungsgemäßen Inhalte indigenen Rechts anzuerkennen und andererseits seine Grenzen zu sehen.


E+Z, 2007/09, InWEnt Forum, Seite 344

Entwicklung & Zusammenarbeit

E+Z Ausgabe

Nr. 09 2007, 48. Jahrgang, September 2007

InWEnt - Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH