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Leserbriefe


Abtreibung nicht gerechtfertigt


Ungesunde Kirchenmacht
E+Z/D+C 10/2007, S. 368


Nico Sebastian Schützhofers Ansichten zur Rechtfertigung von Abtreibungen widersprechen dem menschlichen Gewissen. Abtreibung ist eine moralische Angelegenheit, und Begriffe wie „Schwangerschaftsabbruch“ verschleiern nur die Wahrheit. Menschliches Leben beginnt nicht erst mit der Geburt, sondern bereits neun Monate früher. Deshalb ist eine Abtreibung nichts anderes als die Tötung einer Person innerhalb der ersten neun Lebensmonate. Der Artikel nennt einige Sachverhalte, die Abtreibungen rechtfertigten: Armut, ein sich drückender Vater, Vergewaltigung, ein missgebildeter Fötus oder Gefahr für das Leben der Mutter. Aber keiner dieser Punkte kann den grausamen Akt der Tötung eines unschuldigen menschlichen Lebens rechtfertigen. Ja, wir sollten versuchen, Schmerz und menschliches Leiden zu lindern. Aber wenn wir so weit gehen, Menschenleben zu opfern, dann gehen wir zu weit. Der Artikel verweist darauf, dass in Nicaragua seit der Verabschiedung des Abtreibungsgesetzes im November 2006 sechs Frauen infolge von „Komplikationen“ gestorben sind. Aber wie viele Babys wurden im selben Zeitraum gerettet? Abtreibung folgt dem unmoralischen Prinzip, nach dem der Zweck die Mittel heiligt. Man muss nicht religiös sein, um einzusehen, dass das falsch ist.
Sekitto Claver, Kyambogo, Uganda

Antwort von
Nico Sebastian Schützhofer:

Wie Sekitto Claver richtig betont, muss das Ziel in der Vermeidung menschlichen Leides bestehen. Das in Nicaragua eingeführte Totalverbot steht diesem Anspruch jedoch fundamental entgegen. Wenn eine Schwangere stirbt, kommt meistens auch der Fötus ums Leben. Ein totales Abtreibungsverbot wirkt in solchen Fällen also gegen das Leben der Schwangeren, nicht aber für das Leben des Fötus. Ähnliches gilt für schwere Fehlbildungen, die das Überleben außerhalb des Mutterleibes unmöglich machen, beispielsweise wenn überlebensnotwendige Organe nicht ausgebildet werden. Es ist eben gerade nicht moralisch, eine Schwangere per Gesetz zur Geburt eines Kindes zu zwingen, das wenige Minuten nach der Geburt sterben wird.

Wer vorgibt, in der Abtreibungsfrage eine besonders moralische Position zu vertreten, darf vor solchen Realitäten nicht die Augen verschließen. Ausnahmeregelungen für die genannten Fälle entspringen ethischen Prinzipien, die – ähnlich wie die Menschenrechte – über kulturelle Grenzen hinweg gelten. Die meis­ten Gesetzgeber haben sich zudem für Regelungen entschieden, die über diesen Minimalkonsens hinausgehen.

Auch in Nicaragua galt über hundert Jahre lang ein Gesetz, nach dem Abtreibungen aus „therapeutischen“ Gründen erlaubt waren. Eine emotionalisierende und generalisierende Kampagne führte jedoch zur Streichung der Ausnahmeregelung. Bis heute ist es nicht gelungen, die dringend nötige Aufklärung zu leisten und eine differenzierte Debatte anzustoßen. Im November wurde das totale Abtreibungsverbot erneut im Parlament bestätigt. Nur die Vertreter der Sandinistischen Erneuerungsbewegung MRS stimmten dagegen.


Unangebrachtes Vertrauen


Mehr Unabhängigkeit wagen
E+Z/D+C 11/2007, S. 403


Der Artikel argumentiert, es sei „mehr Geld“ nötig, um die Millenniumsziele (MDGs) zu erreichen. Diese Annahme ist falsch. Sie beruht auf der Vorstellung, dass ein Mangel an Hilfe die Lage Afrikas verursacht oder zumindest verschärft hat und dass Hilfe und Wachstum miteinander verbunden sind. Dieses Vertrauen ist unangebracht.

Afrika hat in den vergangenen 50 Jahren rund eine Billion US-Dollar Hilfe erhalten, ist aber in weiten Teilen weiterhin extrem arm. Trotzdem suggeriert der Artikel, „der Westen“ habe Afrika nur spärliche Hilfe geleistet und „im Stich gelassen“ und dass mehr Hilfe Afrikas Lage verbessern könnte. Dem liegt die Annahme zugrunde, es gebe kein afrikanisches Geld, um etwa Bildung zu finanzieren. Daher sei externe Hilfe notwendig. Für sehr viele afrikanische Länder aber stimmt das einfach nicht.

Tatsächlich stehen den MDGs Fehlallokation von Geldern, fehlende Prioritätensetzung, tief verwurzelte Korruption und Verschwendung im Weg. Beispiel Nigeria: Die dort vor kurzem eingerichtete Kommission gegen Korruption schätzt, dass die nigerianische Elite zwischen 1960 und Ende 1997 insgesamt 220 Milliarden Britische Pfund eingesteckt oder „zweckentfremdet“ hat. Die Summe entspricht 300 Jahren britischer Entwicklungshilfe oder dem sechsfachen der US-amerikanischen Marshall-Plan-Gelder für Europa nach dem Zweiten Weltkrieg.

Die Afrikanische Union schätzt, dass Korruption die afrikanischen Länder jährlich rund 148 Milliarden Dollar kostet, etwa 25 Prozent des afrikanischen Bruttosozialprodukts. Laut Transparency International und Kenias Nationaler Kommission für Menschenrechte kaufte die kenianische Regierung zwischen Januar 2003 und September 2004 für mehr als 12 Millionen US-Dollar neue Luxuswagen. Mit dem Geld hätte man 25 000 Kinder acht Jahre lang zur Schule schicken können.

In großen Teilen Afrikas bedeutet Regierungsführung nichts anderes als die Pflege persönlicher Beziehungen, Klientelwirtschaft und Streben nach Renteneinnahmen. Die Vorstellung, dass Eliten Finanzmittel in die Entwicklung fließen lassen, ist im Großen und Ganzen unrealistisch. Investitionen in die Infrastruktur und eine Politik zur Förderung langfristiger Entwicklung und der MDGs stehen nicht wirklich auf der Agenda vieler afrikanischer Regierungen.

Natürlich kann Hilfe in manchen afrikanischen Staaten etwas bewegen. Humanitäre Hilfe muss es auch in Zukunft geben, ebenso Solidarität mit Afrikas Armen (aber nicht mit den Eliten). Das verlangt genaue Kenntnisse, ist voller Risiken sowie kompliziert und immens politisch. Die Geberländer müssen ernste Debatten mit Afrikas politischen Führern führen. Einfach „mehr Geld“ geben ist keine Lösung.
Professor Ian Taylor,
School of International Relations,
University of St. Andrews, Britannien



E+Z, 2008/01, Debatte

Entwicklung & Zusammenarbeit

E+Z Ausgabe

Nr. 01 2008, 49. Jahrgang, Januar 2008

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