Dr. Helmut Kraft-Stiftung - Praxisqualifizierung für Nichtakademiker und Studierende an Berufsakademien
Programmziele
Die Dr. Helmut Kraft-Stiftung fördert internationale Praxiserfahrung und beruflich weiterbildende Maßnahmen im Ausland von herausragend qualifizierten jungen Berufstätigen nach ihrer nicht-akdemischen Erstausbildung sowie die Praxisqualifizierung im Ausland von Studierenden an Berufsakademien.
Die Ziele des Programms sind neben der beruflichen Weiterbildung durch den Erwerb erster Berufserfahrung in einem internationalen Umfeld die Förderung internationaler Mentalitäten, die Verbesserung der interkulturellen und fremdsprachlichen Kompetenzen und die Persönlichkeitsbildung der Stipendiaten.
Zielgruppe
- Herausragende Studierende an deutschen Berufsakademien (BA) sowie
- besonders qualifizierte junge Berufstätige mit in Deutschland abgeschlossener nicht-akademischer Ausbildung im naturwissenschaftlichen-technischen und kaufmännischen Bereich und erst geringer Berufserfahrung.
Zielländer
Alle Zielländer, außer deutschsprachiges Ausland.
Der Teilnehmer ist für die Visumbeantragung selbst verantwortlich. Die Programmteilnahme ist nur mit einer gültigen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung möglich. Eine Ausreise mit Touristenvisum ist nicht gestattet.
In den Ländern USA, Japan und Brasilien kann die jeweilige Partnerorganisation der InWEnt im Rahmen des Programms die erforderlichen Unterlagen zur Erlangung von Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung ausstellen.
Im Zielland USA kann InWEnt bestimmte Berufsgruppen (u. a. Handwerker, medizinische Berufe, Einzelhandels- und Bürokaufleute sowie Sekretärinnen) nicht bei der Erlangung einer Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung unterstützen.
Sprache
Sprache des Gastlandes; in Asien: sehr gute Englischkenntnisse
Bewerbungs- und Teilnehmervoraussetzungen
Für Studenten an der BA: mindestens ein Jahr kombinierte Studien- und Praxiserfahrung mit nachweislich überdurchschnittlichen Leistungen oder
für Nicht-Akademiker: Berufserfahrung von weniger als einem Jahr
- Nachweis einer Praktikantenstelle im Ausland zum Zeitpunkt der Bewerbung.
- Nachweis guter Sprachkenntnisse der Sprache des Gastlandes; in Asien: sehr gute Englischkenntnisse.
- Höchstalter 27 Jahre bei Ausreise.
- Teilnahme am Auswahlgespräch in Bonn.
Programmablauf
Bewerbungsfrist: spätestens 3 Monate vor dem geplanten Ausreisetermin; für die Länder USA, Japan, Brasilien, Australien / Neuseeland und Kanada besteht aufgrund der Antragsfristen für Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung u. U. eine Vorlaufzeit von 6 Monaten
- Programmdauer für Studierende an BA: 8 - 12 Wochen
- Programmdauer für Berufstätige mit nicht-akademischer Ausbildung: 7 - 12 Monate
- Ausreisetermine individuell - unter Berücksichtigung der Bewerbungsfristen
- Informations- und Auswahltagung in Bonn
- bei Gastland USA: Orientierungsseminar in New York
- Studien- bzw. berufsbezogenes Praktikum
- Verfassen eines Zwischen- und Abschlussberichtes für die InWEnt gGmbH
Leistungen, Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt durch Zuschüsse der Dr. Helmut Kraft-Stiftung und durch Eigenmittel der Stipendiaten.
Den Stipendiaten können Zuschüsse zur Deckung folgender Kosten gewährt werden:
- monatlicher Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten von bis zu Euro 410,-- (Vergütungen des Praktikumsgebers werden auf das Stipendium angerechnet). Die Praktikumsbestätigung muss die Leistungen des Praktikumsgebers ausweisen.
- Zuschuss zu den Reisekosten in Höhe von 75 %, maximal jedoch Euro 620,--
Darüber hinaus kann ein zinsgünstiges Darlehen beantragt werden. Die Höhe der Förderung wird individuell festgelegt und richtet sich, wie die Höhe der einzubringenden Eigenmittel, nach den Lebenshaltungskosten im Gastland.
Kosten, die anlässlich der Auswahl-, Vorbereitungs- und Nachkontaktseminare in Bonn entstehen, werden nicht erstattet.
Anmerkung
Bricht der Teilnehmer das Programm vor Beendigung des festgelegten Zeitraums ab, so verpflichtet er sich zur Rückzahlung der für ihn aufgewendeten Stiftungsmittel. InWEnt ist berechtigt, das Programm vorzeitig abzubrechen, wenn der Teilnehmer durch sein Verhalten Anlass dazu gibt. Der Teilnehmer ist auch dann zur Rückzahlung der für ihn aufgewendeten Mittel verpflichtet.
Auf die Leistungen der Stiftung besteht kein Rechtsanspruch. Der Stipendiat nimmt auf eigene Verantwortung an dem Programm teil. Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden wird seitens der Stiftung und InWEnt nicht gehaftet.