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Im Aktionsgruppenprogramm (AGP) werden eigenständige Maßnahmen entwicklungspolitisch tätiger Informations- und Aktionsgruppen mit einem Zuschuss von bis zu 510 Euro gefördert, wenn diese Aktivitäten geeignet sind, die deutsche Öffentlichkeit für die Probleme und Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Transformationsländern zu sensibilisieren.
Insbesondere werden Maßnahmen von Gruppen, Vereinen oder Schulen unterstützt, die direkt oder über Multiplikatoren bisher entwicklungspolitisch nicht motivierte Personen ansprechen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei folgenden Punkten von einer Förderung absehen müssen:
Die Antragstellung muss spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bei Inwent eingegangen sein.
Seit 2007 können Antragsteller bis zu vier Anträge pro Jahr bewilligt bekommen. Dabei muss es sich um jeweils unabhängige Maßnahmen handeln.
Elektronische Versionen des Merkblattes und der Antragsunterlagen (jeweils mit Anlagen) sowie die aktuelle Broschüre "Förderprogramme Entwicklungspolitische Bildung BMZ / Inwent" finden Sie rechts unter "Informationsmaterialien".
Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zur Bearbeitung in der Anlage zum Merkblatt!
Es können nur Anträge von Gruppen, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, angenommen werden. Anfragen aus dem Ausland werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Aktivitäten, die gefördert werden können, sind beispielsweise Informationsveranstaltungen, Tagungen, Seminare, Workshops, Ausstellungen, Projektwochen oder -tage sowie die Herstellung von Dokumentationen und Broschüren.
Inhaltlich können sich die Aktivitäten auf länderbezogene Themen, Entwicklungspolitik allgemein, Eine-Welt-Veranstaltungen, frauen- oder umweltbezogene Themen, Fairer Handel, Ver-/Entschuldung, Konfliktvermeidung/Friedenspolitik, Demokratisierung/Menschenrechte und anderes mehr beziehen. Es können Organisationskosten, Sachkosten und Seminarkosten bezuschusst werden.
Die Eigenleistung der Zuschussempfänger ist monetär zu belegen und soll mindestens 25 Prozent (10 Prozent bei Schulen) der Gesamtsumme der beantragten Maßnahme betragen.
Die Auszahlung bewilligter Zuschüsse erfolgt immer erst nach Eingang und Prüfung der Abrechnungsunterlagen, nach Beendigung der Maßnahme. Das heißt, der Antragsteller muss in Vorleistung gehen und den Abrechungsunterlagen Originalquittungen und Rechnungen sowie Kopien der Kontoauszüge beifügen.