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Ab der Antragstellung 2011 gelten neue Formulare. FEB - Anträge müssen anhand der bereitgestellten Vorlagen "Projektantrag" und "Ausgaben- und Finanzierungsplan" erstellt werden. Die entsprechenden Formulare sowie Hilfestellungen finden Sie in der rechten Spalte unter Formulare und Informationsmaterial.
Die Anträge müssen sowohl schriftlich als auch elektronisch (per Mail an feb@inwent.org) bis zum 31. Oktober für das darauf folgende Kalenderjahr vollständig eingegangen sein. Es gilt der Poststempel.
Grundsätzlich gilt: Der Antragstext soll knapp gehalten werden. Die geplanten Projekte sollten jedoch möglichst konkret und anschaulich beschrieben werden. Empfohlen werden je nach Umfang der Projekte vier bis zehn DIN A4 Seiten. Die Ziele der einzelnen Projektmaßnahmen müssen hinreichend bestimmt sein. Beachten Sie hierzu die Ausführungen in der Hilfestellung zum Projektantrag. Eine Kurzfassung des Antrags ist nicht mehr notwendig.
Der Ausgaben- und Finanzierungsplan muss anhand beziehungsweise analog der bereitgestellten Excel-Tabelle "Ausgaben- und Finanzierungsplan" erstellt werden. Der Ausgaben- und Finanzierungsplan umfasst eine Aufstellung der zu erwartenden Ausgaben und deren Finanzierung (Einnahmen). Es wird zwischen "geplanten" Ausgaben und "geplanten zuwendungsfähigen" Ausgaben unterschieden. Eine Hilfestellung zum Ausgaben- und Finanzierungsplan finden Sie in der rechten Spalte unter Formulare und Informationsmaterial.
Bei der Finanzierung des Projektes muss ein angemessener Eigenanteil (grundsätzlich mindestens 25 %) an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährleistet sein. Der Eigenanteil umfasst die Eigenleistung des Antragstellers sowie Sonstige Einnahmen. Alle Bundesmittel müssen explizit gekennzeichnet werden. Insgesamt dürfen Bundesmittel den Förderanteil von 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten.
Bitte beachten Sie zur Bearbeitung die Hinweise im "Merkblatt zum Ausgaben und Finanzierungsplan" sowie dem "Merkblatt Verwaltungskostenpauschale".
Die Antragsfrist für Projekte im Kalenderjahr 2011 bzw. 2011 - 2013 bei überjährigen Projekten, ist der 31.Oktober 2010! Es gilt das Datum des Poststempels.
Nach dem 15. Oktober findet keine Antragsberatung mehr statt!
Antragsteller, die in weniger als acht Bundesländern eigene Vertretungen (Büros) unterhalten sowie Antragsteller, die in mindestens acht Bundesländern eigene Vertretungen unterhalten UND deren beantragte Fördersumme unter 200.000,- Euro liegt, senden Ihren vollständigen Antrag sowohl schriftlich gemäß der oben genannten Antragsfrist an folgende Adresse als auch in elektronischer Form per Mail an feb@inwent.org:
Inwent – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH
Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB)
Anna Durst
Friedrich-Ebert-Allee 40
53113 Bonn
Eine Direktförderung durch das BMZ gilt für Dachverbände und Organisationen, die bundesweit tätig sind, d.h. in mindestens acht Bundesländern eigene Vertretungen (Büros) unterhalten UND deren beantragte Fördersumme insgesamt 200.000,- Euro oder mehr beträgt. Diese senden ihren vollständigen Antrag bitte direkt an:
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Referat 114
Postfach 12 03 22
53045 Bonn