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Der Ausgaben- und Finanzierungsplan muss anhand beziehungsweise analog der bereitgestellten Excel-Tabelle "Ausgaben- und Finanzierungsplan" erstellt werden. Es müssen alle finanziell relevanten Elemente aufgeführt und ein angemessener Eigenanteil (mindestens 25 Prozent) enthalten sein. Drittmittel (sofern nicht aus Bundesmitteln) werden als Eigenanteil anerkannt.
Weitere Hinweise zur Bearbeitung des Ausgaben- und Finanzierungsplans entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Ausgaben- und Finanzierungsplan (siehe Informationsmaterial).
Die Anträge für Maßnahmen im Kalenderjahr 2011, bzw. in den Jahren 2011 - 2013 bei überjährigen Maßnahmen, ist der 31.Oktober 2010! Es gilt das Datum des Poststempels.
Bitte schicken Sie uns bis zur Antragsfrist sowohl den schriftlichen Antrag (mit rechtskräftiger Unterschrift) per Post zu sowie den Antrag in elektronischer Form per Mail.
Nach dem 15. Oktober findet keine Antragsberatung mehr statt!
Antragsteller/innen, die in weniger als acht Bundesländern eine rechtliche Vertretung haben, schicken Ihren vollständigen Antrag gemäß der oben genannten Antragsfrist an:
Inwent – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH
Abt. 7.01 - Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB)
Friedrich-Ebert-Allee 40
53113 Bonn
Antragsteller/innen, die in mindestens acht Bundesländern eine rechtliche Vertretung haben, schicken ihren vollständigen Antrag bitte direkt an das:
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Referat 114
Postfach 12 03 22
53045 Bonn