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Afghanistan![]() Seite 2: Geschichte, Staat & Politik |
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Geschichte |
Afghanistan kann als der Prototyp eines Durchgangslandes gelten; seit frühgeschichtlicher Zeit kreuzen sich hier wie in kaum einem anderen Land der Erde die Wege der Völkerwanderungen, Eroberer, Händler und Missionare der unterschiedlichsten Religionen. Dabei war das Gebiet des heutigen Afghanistan die meiste Zeit zwischen zwei oder mehreren Herrschaftsbereichen umkämpft (z. B. zwischen den Gräko-Baktrern und dem indischen Maurya-Reich im 3. Jh. v. Chr. oder zwischen dem frühislamischen Kalifat der Omayyaden und den Gök-Türken im 8. Jh. n. Chr.) oder auch ganz Bestandteil eines größeren Reiches, dessen politischer und kultureller Schwerpunkt aber außerhalb Afghanistans lag (z. B. im altpersischen Achämenidenreich oder im mongolischen Weltreich unter Dschingis Khan und dessen Nachfolgern). Nur selten stellte Afghanistan selbst das Kernland einer Großmacht dar, vom neuzeitlichen afghanischen Königreich unter Ahmad Schah Durrani abgesehen am ehesten noch zur Zeit der Ghaznaviden (10./11. Jh. n. Chr.) und der Kuschan (ca. 50-250 n. Chr.). Im wesentlichen waren es zwei Faktoren, die die Geschichte Afghanistans bis in die jüngere Vergangenheit bestimmten: zum einen seine geographisch bedingte Rolle als Vermittler auf der Seidenstraße, dem West-Ost-Fernhandelsweg zwischen den Mittelmeerländern und China, zum anderen seine Lage an der südlichen Peripherie Zentralasiens, wo es mit seinen Wüsten und Gebirgen ein Hindernis für Eroberer mit Blick auf die Reichtümer Indiens darstellte. Letzterer Aspekt führte dazu, dass über 2000 Jahre hinweg Einfälle von iranischen, türkischen oder mongolischen Nomadenvölkern aus den zentralasiatischen Steppen eine ständige Bedrohung für die auf afghanischem Boden entstandenen Staatsgebilde darstellten. Dies änderte sich erst mit Beginn der Neuzeit, als das Reiternomadentum auch in Zentralasien selbst zusehends gegenüber sesshafter Staatlichkeit unterlag und seine welthistorische Bedeutung einbüßte. Andererseits führte gleichzeitig zunächst die (Wieder-)Entdeckung des Seeweges um Afrika herum nach Indien und bald darauf der Neuen Welt durch die Europäer zu einer rapiden Abnahme des Überlandhandels mit Indien und China auf den alten Karawanenrouten. Die Folge war eine zunehmende Verarmung der Region - als es den Paschtunen unter Ahmad Schah Durrani 1747 gelang, erstmals ein unabhängiges afghanisches Königreich zu etablieren, war der wirtschaftliche und kulturelle Niedergang längst in vollem Gange. Im 19. und 20. Jahrhundert führte dann der weltpolitische Dualismus zwischen dem britischen Empire und Russland, deren Machtsphären in Zentralasien und dem Mittleren Osten aufeinanderstießen, zu langen Perioden politischer Instabilität und wirtschaftlich-kultureller Isolation in Afghanistan. Das "Great Game" um Afghanistan setzte sich nach dem zweiten Weltkrieg als Rivalität zwischen den USA und der Sowjetunion fort. Nach den Ereignissen des 11. Septembers 2001 und der Zerschlagung des Taliban-Regimes scheint das Pendel bis auf weiteres zugunsten der USA ausgeschlagen zu sein; es bleibt abzuwarten, ob eine "Pax Americana" im Großraum Zentralasien der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung Afghanistans förderlich sein wird. Einen überblick über die jüngere Geschichte Afghanistans seit dem 19. Jahrhundert bietet die Zeittafel auf dem Website des Auswärtigen Amtes. Die Zeittafel (PDF: 108 KB) auf der Homepage der "Arbeitsgemeinschaft Afghanistan" (AGA), die von 1973 bis 2005 reicht, läßt die dramatischen Ereignisse der letzten 30 Jahre afghanischer Geschichte Revue passieren (PDF-Datei). |
Der Staat und seine Repräsentanten |
Der StaatsgründerAls Begründer des Staates Afghanistan gilt Ahmad Schah Durrani, von den Afghanen als Ahmad Schah Baba ("Großvater") verehrt. Im Jahr 1747 gelang es Ihm als Führer der paschtunischen Abdali-Stammeskonföderation die Unabhängigkeit der paschtunischen Siedlungsgebiete ("Afghanistan") von Persien zu erringen. Unter seiner Herrschaft erreichte das afghanische Königreich eine Ausdehnung von Herat im Westen bis Delhi im Osten, vom Amu-Darja im Norden bis zur Küste Belutschistans im Süden; zeitweilig war es nach dem Osmanischen Reich das zweitgrößte muslimische Herrschaftsgebilde.
Der "Vater der Nation" (Baba-ye Melli): Zaher Shah (1914-2007), der als König von 1933 bis 1973 regierte, kehrte 2002
nach 29 Exiljahren als Bürger nach Afghanistan zurück.
Die 40 Jahre seiner Regierung gelten als Periode des Friedens und der
Sicherheit. Zaher Shah wird bis heute als Symbol der Einheit des
Landes und der Verständigung zwischen den ethnischen Gruppen
verehrt. Laut Verfassung trug er den Ehrentitel "Vater der
Nation" und war bei wichtigen Staatsanlässen anwesend. Trotz
seines geringen politischen Einflusses war seine soziale und
politische Integrationskraft nicht zu unterschätzen. Zaher Shah starb am 23. Juli 2007 im Alter von 92 Jahren. In einem Rückblick der Deutschen Welle wird sein Leben und Wirken beleuchtet.
Der Staatspräsident:
Staatspräsident ist Hamid Karzai. Er war von der Petersberg-Konferenz am 22. Dezember 2001 als Chef einer Übergangsregierung eingesetzt und durch die Nationalversammlung (Loya Jirga) im Juni 2002 bestätigt worden und wurde bei der demokratischen Direktwahl am 9. Oktober 2004 als Staatschef demokratisch gewählt. |
Präsident und Parlament |
Hamid Karzai wurde auf der Bonner Petersberg-Konferenz am 5. Dezember 2001 zum Chef der Interims-Regierung ernannt, auf der Notstands-Loya Jirga (außerordentliche Nationalversammlung) vom 10. bis 16. Juni 2002 bestätigt. Aus den ersten demokratischen Präsidentschaftswahlen der afghanischen Geschichte am 9. Oktober 2004 ging er mit 55,4 % aller Stimmen als klarer Sieger hervor.
Karzai, ein Paschtune aus der südlichen Provinz Kandahar, entstammt einer Familie mit politischer Tradition; sein Großvater gehörte dem Nationalrat an, sein Vater war unter König Zahir Schah Parlamentsabgeordneter. Er selbst war im Kampf gegen die sowjetische Besatzungsmacht aktiv und diente nach der Machtübernahme der Widerstandskämpfer zwei Jahre lang als stellvertretender Außenminister. Da die Mujahedin-Parteien Afghanistan nicht den erhofften Frieden brachten, setzte Karzai Mitte der 90er Jahre zunächst auf die erstarkende Taliban-Bewegung, wandte sich aber wieder von ihr ab, als er ihre Abhängigkeit von Pakistan und von dem Terroristen-Finanzier Osama bin Laden erkannte. Fortan arbeitete er für die Wiedereinsetzung des Königs. Nach dem 11. September 2001 versuchte er mit amerikanischer Unterstützung eine Volkserhebung in Südafghanistan zu organisieren. Auf der Petersberg-Konferenz im Dezember 2001 einigten sich die Vertreter der Anti-Taliban-Allianz auf Karzai als Vorsitzenden einer Übergangsregierung (Text des Petersberg-Abkommens). Karzai hängt einem moderaten islamischen Politikverständnis an; staatliches Handeln soll sich zwar an den ethischen Grundsätzen des Islams orientieren, es wird aber keine Herrschaft der Religionsgelehrten angestrebt, sondern ein parlamentarisch-demokratisches System nach westlichem Vorbild. Inwieweit sich dies unter den besonderen Bedingungen Afghanistans verwirklichen lässt, muss die Zukunft zeigen. Der Karzai-Artikel in der englischsprachigen Wikipedia enthalt umfangreiche Informationen insbesondere zu seinem politischen Werdegang vor dem Sturz der Taliban und den daraus resultierenden persönlichen Beziehungen. Präsident und Regierung der Islamischen Republik Afghanistan sind mit einer eigenen Homepage im Internet vertreten, auf der sich unter anderem die Texte von Reden Karzais sowie seine Erlasse und Ehrungen finden, dazu Informationen über den formalen Aufbau von Regierung und Staatsordnung Afghanistans. Ursprünglich sollten zeitgleich mit der Präsidentenwahl auch Wahlen zum nationalen Parlament und den Provinzvertretungen stattfinden; organisatorische Probleme und vor allem die instabile Sicherheitslage führten aber zu mehreren Verlegungen des Termins. Am 18. September 2005 fanden die ursprünglich für 2004 angesetzten Wahlen zum Parlament und den Provinzvertretungen statt. Entgegen verbreiteter Befürchtungen hielten sich die gewaltsamen Störaktionen durch Taliban und regierungsfeindliche Warlords in Grenzen, so dass die Wahlen weitgehend reibungslos vonstatten gingen. Die Wahlbeteiligung lag bei etwa 50 %, was in Anbetracht der kaum vorhandenen Erfahrung der afghanischen Bevölkerung mit demokratischen Wahlen (die letzten Parlamentswahlen fanden 1977 statt!) und der vor allem für Analphabeten unübersichtlichen Listen mit zum Teil mehreren hundert von insgesamt rund 5800 Kandidaten als ein relativ hoher Wert anzusehen ist. Allerdings kam es durchaus auch zu Unregelmäßigkeiten wie Mehrfachregistrierung von Wählern, Stimmenkauf und Einschüchterungsaktionen durch regionale Warlords, die trotz formaler gesetzlicher Beschränkungen häufig selbst kandidieren konnten. Umfassende Informationen über die Organisation der Wahlen, ihre rechtlichen Grundlagen sowie das amtliche Endergebnis finden sich auf der Homepage der afghanischen Wahlkommission. Am 31. Januar und 1. Februar 2007 fand die London Conference on Afghanistan statt, auf der als Nachfolgerin der Petersberg-Konferenz Planziele des weiteren Wiederaufbaus Afghanistans für die nächsten fünf Jahre festgelegt wurden. Die afghanische Regierung bekam dazu Gelegenheit, ihre Vorstellungen detailliert darzulegen, ein weiterer Schwerpunkt lag auf dem Kampf gegen Drogenanbau und -handel. Das Schlußdokument (im Word-Format) liegt auf der Homepage der Konferenz bereit. Das aus dieser Konferenz hervorgegangene Gremium zur Koordination des Wiederaufbaus Afghanistans (Joint Coordination and Monitoring Board) veranstaltete am 30. Januar 2007 in Berlin ein weiteres Treffen, auf dem der aktuelle Stand des Aufbauprozesses und das weitere Vorgehen erörtert wurden. In der Zusammenfassung wird neben einer Bekräftigung des fortdauernden Engagements der internationalen Gemeinschaft eine bessere Koordination zwischen Aufbauhilfe und Sicherheitskräften gefordert. Im Online-Magazin "The Afghan Observer" beschreibt der afghanische Publizist Jan Qarabaghi den Unterschied zwischen formaler ("procedural") und echter ("republican") Demokratie und sieht Afghanistan dabei in ersterem Zustand, da die Wahlen faktisch nur der nachträglichen Legitimierung der bisherigen Warlord-Machtelite dienten. |
Der verfassungs- mäßige Staat![]() Präsident (S. Mojadeddi) und VizepräsidentInnen der verfassungsgebenden Loya Jirga (14. Dez. 2003 - 4. Jan. 2004) |
Die von der Loya Jirga am 4. Januar 2004 verabschiedete Verfassung (PDF-Datei) sieht ein präsidial-demokratisches System nach dem Vorbild der USA vor; der Präsident wird für maximal zwei Amtsperioden zu je vier Jahren direkt vom Volk gewählt und ist Staatsoberhaupt und Regierungschef in einer Person; daneben ist er Oberbefehlshaber der Streitkräfte, ernennt Richter, den Generalstaatsanwalt, Botschafter und leitende Beamte. Eine aktuelle Übersicht über Mitglieder des Regierungskabinetts, Provinzgouverneure und Botschafter Afghanistans findet sich auf der Seite der Arbeitsgemeinschaft Afghanistan (AGA). Das Parlament (Nationalversammlung) gliedert sich in zwei Kammern, dem vom Volk gewählten Unterhaus (Wolesi Jirga) und dem Oberhaus (Meshrano Jirga), das sich aus von den Provinz- und Bezirksräten gewählten Delegierten sowie vom Präsidenten ernannten hochrangigen Experten (davon zur Hälfte Frauen) zusammensetzt. Beide Kammern stellen zusammen das oberste Organ der Gesetzgebung in Afghanistan dar, die Wolesi Jirga hat außerdem das Recht, Regierungsmitgliedern das Mißtrauen des Parlaments auszusprechen wie auch die letzte Entscheidung über Staatshaushalt und Entwicklungspläne sowie Ernennungen durch den Präsidenten zu treffen. Das Parlament wurde erstmals im Frühjahr 2005 vom Volk gewählt; die nächsten Parlamentswahlen sollen 2009 stattfinden. In besonderen Fällen wie etwa anstehenden Verfassungsänderungen kann vom Präsidenten die Loya Jirga als außerordentliche Form der Nationalversammlung einberufen werden; sie besteht aus Mitgliedern beider Kammern des Parlaments sowie den Vorsitzenden der Provinz- und Bezirksräte. Die obersten Richter werden vom Präsidenten ernannt, sind aber nicht an Weisungen der Regierung gebunden. Die Verfassung sieht einen Obersten Gerichtshof als letzte juristische Instanz vor, nachgeordnet sind Ober- und Appellationsgerichte. In Fällen, die nicht durch staatliche Gesetze abgedeckt sind, sollen die Richter nach den Grundsätzen der hanefitischen islamischen Rechtsschule bzw., soweit Angehörige der schiitischen Minderheit betroffen sind, nach schiitischem Recht entscheiden. Der afghanische Staat ist zentralistisch organisiert; an der Spitze der zur Zeit (April 2008) 34 Provinzen stehen von der jeweiligen wahlberechtigten Bevölkerung gewählte Räte, die Vertreter in die Meshrano Jirga entsenden, aber nicht die Befugnis zu einer gesonderten Gesetzgebung auf Provinzebene besitzen. In allen Provinzen existieren außerdem vergleichbare Gremien auf Bezirks- und Gemeindeebene. Eine detaillierte übersicht über den gegenwärtigen Stand der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung Afghanistans findet sich auf der Afghanistan-Seite der Bertelsmann-Stiftung. |
Die politischen Hauptthemen![]() Eine Stellung von "Mujahedin"-Milizen in Samangan ![]() Welche Chancen hat er? |
Soweit die Theorie. Der Verwirklichung dieser Verfassungsordnung stehen zur Zeit noch erhebliche Hindernisse entgegen, von denen die wichtigsten hier kurz skizziert werden sollen:
Eine eingehende Beschreibung der innenpolitischen Problemstellungen in Afghanistan findet sich auf der Seite des Südasien-Informationsnetzes zur Petersberg II-Konferenz vom März/April 2004. Außenpolitik An der Befriedung und dem Wiederaufbau Afghanistans sind insgesamt nicht weniger als 37 Staaten beteiligt, sei es durch Bereitstellung von Soldaten zum Kampf gegen Taliban- und Al Qa'eda-Terroristen (Operation "Enduring Freedom", rund 21000 Soldaten) oder zur militärischen Sicherung ebendieses Befriedungsprozesses im Rahmen der etwa 36000 Mann starken, seit Anfang Juli 2006 unter NATO-Kommando stehenden International Security Assistance Force (ISAF), sei es durch von sowohl staatlichen wie auch privaten Organisationen betriebene zivile Wiederaufbau- und Entwicklungshilfe. Darüberhinaus kommt den Vereinten Nationen und ihren Unterorganisationen eine zentrale Rolle bei der Koordination der Wiederaufbau-Aktivitäten zu. Deutschland ist mit einem Kontingent von 2900 (maximal 3000) Soldaten der Bundeswehr an der ISAF-Friedenssicherungstruppe beteiligt, die Mehrzahl davon ist nahe Mazar-e Sharif (Camp Marmal) stationiert, ein kleinerer Teil in Kabul, Kunduz und Faizabad. Inzwischen nehmen Teile des deutschen Kontingents (darunter Angehörige der Eliteeinheit "Kommando Spezialkräfte" - KSK) auch in begrenztem Umfang an Einsätzen in anderen Regionen Afghanistans teil; außerdem sind seit März 2007 sechs Tornado-Aufklärungsflugzeuge der Luftwaffe in Afghanistan eingesetzt. Am 1. Juni 2006 ging das Regionalkommando der ISAF-Truppen für Nordafghanistan an Deutschland über; zu diesem Zweck wurde ein neues Hauptquartier in Mazar-e Sharif, "Camp Marmal", eingerichtet. Unterdessen wurden im Süden des Landes (mit Kandahar als Schwerpunkt) die amerikanischen und britischen "Enduring Freedom"-Streitkräfte durch NATO-Truppen unter anderem aus Kanada und den Niederlanden verstärkt; seit November 2006 sind dort 25000 Mann unter kanadischem NATO-Kommando eingesetzt. Das Bundeswehr-Bataillon in Kunduz schützt das dortige Provincial Reconstruction Team (PRT), eines von 19 regionalen halb militärischen, halb zivilen regionalen Wiederaufbauzentren in Afghanistan. Darüber hinaus engagiert sich Deutschland auch zivil in Afghanistan, sowohl unmittelbar durch staatliche Institutionen wie auch durch eine Vielzahl privater Organisationen. Die Themenfelder des Engagements reichen dabei von der Ausbildung der afghanischen Polizei über humanitäre Hilfe bis zur kulturellen Zusammenarbeit. |
Medien |
Die afghanische Verfassung garantiert grundsätzlich Meinungs- und Pressefreiheit; allerdings sehen sich in der Praxis afghanische Journalisten häufig Repressalien und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt. Teilweise haben diese ihren Ursprung beim nach wie vor von konservativen islamischen Kräften dominierten Justizministerium, das die freie Berichterstattung im Namen orthodoxer Moralvorstellungen einzuschränken versucht; andererseits (und aufgrund Präsident Karzais umstrittener Personalpolitik nicht immer von erstgenannter Ursache zu trennen) sind auch regionale Warlords nicht an öffentlich artikulierter Kritik interessiert. Schließlich sind Journalisten auch durch gewaltsame übergriffe der unter der Bezeichnung "Taliban" zusammengefassten militanten Regierungsgegner bedroht. In Einzelfällen ist es in verschiedenen Landesteilen bereits zu Mordanschlägen auf Journalisten gekommen. Von Einschränkungen durch konservative Moralwächter ist insbesondere der boomende Privatfernseh-Sektor (z. B. Tolo TV) betroffen; Kritik entzündet sich dabei vor allen am als zu freizügig empfundenen Auftreten von Schauspielerinnen und Sängerinnen in Unterhaltungsprogrammen. Der Krieg gegen die Taliban führt daneben auch zu Zensurbestrebungen seitens der Regierung, da die Aufständischen sich moderner Medien (insbesondere des Internets) als Plattform für ihre Propaganda bedienen. Seit dem Sturz des Taliban-Regimes florieren nicht nur Radio- und Fernsehsender in Afghanistan, trotz des nach wie vor geringen Alphabetisierungsgrades der Bevölkerung wurden seither unzählige Zeitschriften und Zeitungen gegründet, ihre Zahl beläuft sich gegenwärtig auf rund 500; die wichtigsten sind auch online verfügbar. Täglich aktuelle Agenturmeldungen aus und über Afghanistan gibt es in englischer Sprache bei Afghan Daily, einer laufend aktualisierten virtuellen Zeitung, gespeist von den wichtigsten internationalen Zeitungen und Presseagenturen. Afghanistan's Web Site bietet neben laufenden Agenturmeldungen auch Links zu Hintergrundberichten und Essays hauptsächlich US-amerikanischer Zeitungen zum Thema; teilweise (z. B. bei der New York Times) sind diese Artikel jedoch kostenpflichtig. Die Artikel reichen allerdings nur etwa einen Monat zurück, es gibt kein Archiv. Auf Afgha.com finden sich viele aktuelle Artikel, die Hintergründe und seltener behandelte Aspekte des heutigen Afghanistan beleuchten, teilweise auch in deutscher Sprache. Afgha.com verfügt außerdem über ein sehr umfangreiches Nachrichtenarchiv, das bis zum November 1990 zurückreicht. |
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