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Malawi
Seite 2: Geschichte, Staat & Politik

2.1
Geschichte

Einen guten historischen Überblick über die Geschichte Malawis können Sie sich bei der ISSA verschaffen.

Frühgeschichte und Kolonialzeit

Vermutlich liegt die Wiege der Menschheit in Malawi! Der deutsche Professor Friedemann Schrenk (Universität Frankfurt) hat die bisher weltweit ältesten Menschenknochen in Karonga im Norden Malawis gefunden. Sein Museum wurde dort Ende 2004 eröffnet. Über die vorkoloniale Geschichte und über das Königreich Maravi, dem Malawi seinen heutigen Namen verdankt, ist wenig bekannt. Ein knapper, aber aussagekräftiger Überblick findet sich in der Arbeit von Isabella Andrej.

Der vermutlich erste Europäer, der das Gebiet besuchte, war der schottische Forscher David Livingston, der 1859 den Malawisee entdeckte. Das Gebiet wurde von Missionaren der Free Church of Scotland ab 1875 missioniert. 1878 wurde die erste Handelsgesellschaft Livingston Central African Mission Company gegründet. 1891 wurde das Gebiet britisches Protektorat. 1907 wurde die Kolonie in Nyasaland (Land am See) umbenannt.

Die Kolonialzeit verlief relativ unspektakulär. Erwähnung verdient der erste und einzige Aufstand gegen die Briten, der Chilembwe Rising im Jahr 1915. Bis heute ist der Geistliche John Chilembwe eine der wenigen historischen Integrationsfiguren Malawis.

Die von den Briten 1953 geschaffene Föderation von Rhodesien und Nyasaland, mit der die politische Vormachtsstellung der weißen Siedler in Süd-Rhodesien langfristig gesichert werden sollte, zerbrach Ende 1963, als Nyasaland unter dem Namen Malawi und Nord-Rhodesien als Zambia ihre Unabhängigkeit von Großbritannien erlangten.

Der — größtenteils mit friedlichen Mitteln betriebene — Unabhängigkeitskampf Malawis wurde von Hastings Kamuzu Banda geführt, der nach über vier Dekaden im Ausland am 6. Juli 1958 nach Malawi zurückkehrte.

Hastings Kamuzu Banda ein in den USA und Großbritannien ausgebildeter promovierter Arzt, führte das Land 1964 auf dem Verhandlungswege aus der britischen Kolonialherrschaft in die völkerrechtliche Unabhängigkeit.


Mit der Unabhängigkeit kam die eigene Währung

Er setzte 1966 eine auf ihn zugeschnittene Verfassung in Kraft und zementierte die Herrschaft seiner Malawi Congress Party (MCP), indem diese den Rang einer Einheitspartei einnahm. Politische Opposition wurde rücksichtslos verfolgt. Der Geheimdienst verfügte über ein ausgeprägtes und effizientes Spitzelsystem bis hinunter auf die Dorfebene. 1971 ließ er sich zum Staatspräsidenten auf Lebenszeit ernennen. Ein grotesker Personenkult um den "Ngwazi" (Chichewa für Erlöser) verklärte den kleinwüchsigen Arzt zu einem gottähnlichen Idol. Banda gehörte in die Kategorie der autokratischen Führer, der sich auch in Kleinigkeiten das Entscheidungsrecht vorbehielt. Die Medien waren gleichgeschaltet; eine Zivilgesellschaft gab es nur in Ansätzen. Die schweren Menschenrechtsverletzungen des Regimes wurden vom Westen bis Anfang der 1990er Jahre lediglich zur Kenntnis genommen. Auf Sanktionen wurde verzichtet, um sich den strikten Antikommunisten zur Zeit des Kalten Krieges gewogen zu halten. Dieser nutzte westliche Hilfsgelder vor allem, um seinen Patronagepool zu finanzieren. Erst im Mai 1994, nachdem Banda auf Druck der Geber ein demokratisches Regierungssystem einführen musste, wurde der damals über 90 Jahre alte Diktator aus dem Amt gewählt. Er starb im November 1997.


Vereidigung von Hastings Banda zum Staatspräsidenten 1966 (Archiv Meinhardt)

Bakili Muluzi übernahm im Mai 1994 als erster demokratisch gewählter Staatspräsident die Regierung und setzte die neue demokratische Verfassung um. Neben der Aufrechterhaltung der demokratischen Strukturen -- trotz einiger Mängel und Probleme -- war der Unternehmer daran interessiert, die von den Gebern geforderten Wirtschaftsreformen, vor allem die Privatisierung von Staatsunternehmen, voranzutreiben. Es gelang ihm jedoch nicht, die Korruption einzudämmen. Während Banda Chef seines Patronagepools war, gab es unter Muluzi eine nicht mehr zentralisierte, sondern dezentralisierte Korruption. Muluzi, der 1999 wiedergewählt wurde, gehört dem islamischen Glauben an.


Vereidigung auf den Koran: Bakili Muluzi 1994 (Archiv Meinhardt)

2.2
Staat


Staatspräsident Bingu wa Mutharika (seit 2004)

Das politische System

Malawi hat ein präsidiales Regierungssystem, an dessen Spitze ein auf fünf Jahre direkt vom Volk gewählter Staatspräsident steht, der nicht nur Staatsoberhaupt, sondern auch Regierungschef und Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist. Malawi ist ein klassicher Zentralstaat, der sich in drei Regionen (Norden, Süden und Zentral) und 28 Distrikte untergliedert.

Regierung

Seit Mai 2004 ist Bingu wa Mutharika Staats- und Regierungschef. Er konnte sich bei den Wahlen, die von internationalen Beobachtern als weitgehend demokratisch beurteilt wurden, mit relativer Mehrheit durchsetzen. Da Muluzi verfassungsmäßig nicht mehr um eine weitere Amtszeit kandidieren durfte, ernannte er quasi im Alleingang den bis dahin relativ unbekannten Ökonom und stellvertretenden Zentralbankchef zum Präsidentschaftskandidaten der UDF. Nur mit massiver Wahlkampfhilfe Muluzis wurde der wenig charismatische Technokrat Mutharika mit relativer Mehrheit der abgegebenen Stimmen zum Staatspräsidenten gewählt. Ende Januar 2005 trat er nach Differenzen mit der UDF aus dieser aus und gründete seine eigene Partei, die Democratic Progressive Party (DPP). Diese konnte bisher noch keine Verankerung in der politischen Landschaft Malawis finden. Der Präsident verfügt zur Zeit nicht über eine Mehrheit im Parlament. Dort haben sich die UDF und die ehemalige Einheitspartei MCP zu einem informellem Oppositionsbündnis zusammengeschlossen und behindern damit massiv die Arbeit der Regierung. Konkrete Bestrebungen der Opposition, ein Amtsenthebungsverfahren gegen den Präsidenten einzuleiten wurden in Anbetracht der für Mai 2009 terminierten Präsidentschaftswahlen fallengelassen. Dafür wären ohnehin zwei Drittel der Abgeordnetenstimmen notwendig, über die die Opposition nicht verfügt. Es bestehen aber auch einige rechtliche Hürden. In Folge eines höchstrichterlichen Urteils (Juni 2007), demzufolge Abgeordnete, die ihre Parteizugehörigkeit gewechselt haben, ihren Parlamentssitz verlieren können (Artikel 65 der Verfassung), hat die DPP an Unterstützung verloren. Eine Anzahl von Abgeordneten kehrte zu ihren ursprünglichen Parteien zurück. Eine Abberufung fast aller DPP-Abgeordneten konnte bisher verhindert werden, da Mutharika Anfang September 2007 gegen den Willen der Opposition die Sitzungsperiode des Parlaments unmittelbar nach der mühsamen Verabschiedung des Staatshaushaltes beendete. Der Staatshaushalt für das Jahr 2008/09 wurde mit den Stimmen der Opposition nach einer monatelangen Hängepartie, gekennzeichnet von gegenseitigen Einschüchterungen und Tumulten im Parlament, erst Ende August 2008 verabschiedet. Die offenbar schriftliche Zusage der Regierung, im Anschluß daran das Parlament mit dem kontroversen Artikel 65 der Verfassung zu befassen, wurde – wenig überraschend – nicht eingehalten. Das dürfte Mutharikas Position im Parlament weiter erschweren. Wichtige, seit langem ausstehende, Gesetzesvorhaben werden wohl nicht vor den Wahlen 2009 realisiert werden können.

Das vom Präsidenten ernannte Kabinett besteht zur Zeit aus dem direkt vom Wahlvolk gewählten Vizepräsidenten, 19 Ministern und 21 stellvertretenden Ministern. Die Portfolios Landwirtschaft und Bildung hält der Präsident selbst.


Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im Juni 2004 (Heiko Meinhardt)

Verfassung

Die im Mai 1994 provisorisch und ein Jahr später endgültig in Kraft getretene Verfassung wurde noch vom Einparteienparlament des Banda-Regimes wenige Tage vor den ersten demokratischen Wahlen verabschiedet. Sie entspricht westlich-demokratischen Standards und basiert auf dem Prinzip der Gewaltenteilung.

Parlament

Das Einkammerparlament besteht zur Zeit aus 193 Sitzen, die alle unter Anwendung des relativen Mehrheitswahlrechts nach britischem Vorbild in Einpersonenwahlkreisen vom Wahlvolk auf fünf Jahre gewählt werden. Die Machtverhältnisse im Parlament sind seit Anfang 2005 etwas unübersichtlich. Die Regierung verfügt über ca. 70 Sitze und hat damit keine Mehrheit. Sie steht einem informellem Oppositionsbündnis gegenüber, das die Handlungsfähigkeit der Exekutive signifikant einschränkt. Keine Seite verfügt hingegen über die verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit.

Das Parlament ist das alleinige gesetzgebende Staatsorgan. Neben dem Staatshaushalt müssen auch (mit Ausnahme der Kabinettsmitglieder) alle wichtigen öffentlichen Ämter (z.B. Polizeichef, Botschafter, Generalstaatsanwalt) vom Public Appointments Committee des Parlaments bestätigt werden.

Regionale Gliederung, Dezentralisierung und Chiefs

Malawi ist verwaltungstechnisch in drei Regionen und 28 Distrikte untergliedert. Die Verfassung sieht kommunale Selbstverwaltungsstrukturen vor. Die Kommunalräte (Local Government Authorities) werden auf dem Wege demokratischer Wahlen gebildet. Neben den gewählten Mitgliedern gehören den Kommunalräten die Parlamentsabgeordneten des Distriktes und die traditionellen Chiefs ex officio sowie fünf vom Kommunalrat zu wählende Vertreter von speziellen Interessengruppen an, verfügen jedoch nicht über ein Stimmrecht. Die Kommunalräte haben die Aufgabe, die kommunale wirtschaftliche Entwicklung und Infrastruktur mit Hilfe von lokalen Entwicklungsplänen zu verbessern und als Bindeglied zwischen der Kommune und der Zentralregierung zu fungieren. Darüber hinaus sollen lokale demokratische Institutionen aufgebaut und die Partizipation der Bevölkerung auf der Kommunalebene gefödert sowie Dienstleistungen angeboten werden. Die Kommunalräte verfügen nicht über eine Finanzautonomie und sind dem Minister of Local Government unterstellt.

Die Kommunalräte ernennen einen Chief Executive Officer als obersten Verwaltungschef des Distrikts bzw. der Stadt.

Es gibt 28 District Assemblies, acht Town Assemblies, die Municipality of Zomba und drei Stadträte (Blantyre, Lilongwe und Mzuzu).

Nach langer Verzögerung wurden im November 2000 Kommunalwahlen abgehalten. Die vor allem unter dem Druck der Geber abgehaltenen Wahlen stießen in der Bevölkerung nur auf ein geringes Interesse. Die Wahlbeteiligung lag bei 14%. Nach Ablauf der fünfjährigen Wahlperiode wurden die Kommunalversammlungen Ende 2005 aufgelöst. Neuwahlen sind seitdem überfällig, wurden aber erneut verschoben, diesmal auf das Jahr 2010.

Es gibt 136 erblich legitimierte Chiefs und ca. 18.000 ebenfalls erblich legitimierte Dorfvorsteher (Village Headmen).


Bildung spielt eine wichtige Rolle (Heiko Meinhardt)

Recht und Justiz

Die Unabhängigkeit der Justiz ist in der malawischen Verfassung festgeschrieben. Gerichtliche Entscheidungen oder Anweisungen sind bei Rechtskräftigkeit für alle betroffenen Personen und Institutionen bindend. Über die Einhaltung der Verfassung wachen die obersten Gerichte, die von jedem Bürger und jeder Organisation angerufen werden können. Die Überprüfung von Gesetzen auf ihre Verfassungsmäßigkeit kann die unabhängige Law Commission durchführen.

Das höchste ordentliche Gericht ist der Supreme Court of Appeal, der ausschließlich gegen Entscheidungen des High Court und anderer Gerichte und Tribunale entscheidet. Der High Court verfügt über uneingeschränkte Jurisdiktion in allen zivilen und kriminellen Fällen. Er ist auch für die verfassungsrechtliche Überprüfung aller Gesetze und Verordnungen zuständig.

Der Industrial Relations Court (Arbeitsgericht) untersteht dem High Court und entscheidet ausschließlich über arbeitsrechtliche Belange. Die District Magistrate Courts (Distriktgerichte) verhandeln Zivil- und Strafprozesse niederer Ordnung. Diese Magistrate Courts bilden die unterste Ebene der ordentlichen Gerichte.

Eine besondere Herausforderung für die Rechtsverwirklichung stellt die Rechtsprechung von lokalen und traditionellen Gerichten dar. Diese Gerichte, denen Laienrichter und traditionelle Chiefs vorsitzen, entsprechen nicht internationalen Rechtsstandards.

Problematisch ist die geringe Effizienz von Strafverfolgungsbehörden. Die Polizeikräfte sind materiell schlecht ausgerüstet und oftmals kaum in der Lage, ihre Ermittlungstätigkeit effizient auszuüben. Während begüterte Malwier private Sicherheitsdienste zum Schutz ihrer Häuser engagieren, kommt es in Dörfern weitab von der nächsten Polizeistation zu Fällen von Selbstjustiz.


Schulgebäude in Zomba (Heiko Meinhardt)

2.3
Innenpolitik

Nach der Einführung des Mehrparteiensystems im Juli 1993 bildeten sich zunächst drei bedeutende politische Parteien heraus. Neben der ehemaligen Einheitspartei Malawi Congress Party (MCP), die ihre Hochburg in der Zentralregion, der Heimat ihres Gründers Hastings Banda hat, bildeten sich die United Democratic Front (UDF) unter Bakili Muluzi mit einer Machtbasis vor allem in der Südregion und die Alliance for Democracy (AFORD) unter dem 2006 verstorbenen Parteichef Chakufwa Chihana, mit großem Rückhalt in der Nordregion heraus.

Die Parteien unterscheiden sich programmatisch kaum. Alle haben sich einem westlich-demokratischem Staatssystem, der Wahrung der Menschenrechte und einem marktwirtschaftlichem Wirtschaftssystem verschrieben. Ideologische Unterschiede sind nicht feststellbar. Die Parteien sind größtenteils Wahlvereine für ihre Parteivorsitzenden. Im Vorfeld der Wahlen von 2004 gab es einige Neugründungen, die von Politikern initiiert wurden, deren Machtambitionen von ihren alten Parteien enttäuscht wurden. Die AFORD ist in Folge innerparteilicher Schwierigkeiten fast völlig in der Versenkung verschwunden. Die Democratic Progressive Party (DPP), die von Staatspräsident Mutharika 2005 nach einem Machtkampf mit seinem Vorgänger Muluzi gegründet wurde, ist eine aus dem Parlament heraus geschaffene Retortenschöpfung und verfügt vermutlich noch über wenig gesellschaftliche Verwurzelung. Etablierte, aber auf ihre regionale Hochburgen beschränkte Strukturen weisen nur die MCP und die UDF auf. Aber auch sie sind auf ihre Führer zentriert und ohne diese nur beschränkt lebensfähig.

Wahlen

Malawis Gesellschaft orientiert sich entlang ethnisch-regionaler Linien. Während der bevölkerungsreichste Süden mehrheitlich die Regierungspartei UDF unterstützt (sowohl Muluzi als auch Mutharika stammen aus der Südregion), hat die ehemalige Einheitspartei MCP ihre Hochburg in der Zentralregion. Die MCP wird von John Tembo geführt, der langjährigen Grauen Eminenz hinter Präsident Banda. Der dünn besiedelte Norden ist politisch gespalten zwischen mehreren Parteien.
Bei den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen vom Mai 2004 konnte sich der Kandidat der Regierungspartei UDF, Bingu wa Mutharika, mit einer relativen Mehrheit von 35% der gültigen Stimmen gegen eine gespaltene Opposition durchsetzen. Seine Partei gewann jedoch nur 50 der 193 Parlamentsmandate, was die Bildung einer Koalitionsregierung erforderlich machte. Diese verhandelte Parteichef Muluzi. Die Regierung verfügte zunächst über eine absolute Mehrheit der Sitze im Parlament. Nach dem Austritt Mutharikas aus der UDF hat seine Regierung nur noch etwa 36% der Abgeordneten auf seiner Seite. Die nächsten Wahlen stehen am 19. Mai 2009 an. Die aussichtsreichsten Kandidaten dürften neben dem Amtsinhaber Bakili Muluzi (UDF) und John Tembo (MCP) sein. Ob Muluzi aus verfassungsrechtlichen Gründen wieder kandidieren darf (er hatte zwei Amtszeiten von 1994-2004 absolviert), muß noch von der Wahlkommision bzw. den Gerichten entschieden werden.


Auszählung der Stimmzettel, Juni 2004 (Heiko Meinhardt)

Demokratisierung und Machtkämpfe

Nach der Regierungsübernahme durch Mutharika kam es zu Spaltungstendenzen zwischen der Regierung und der UDF. Diese wurden ausgelöst durch die strafrechtliche Verfolgung einiger hochrangiger Parteifunktionäre, die unter Korruptionsverdacht gestellt wurden.

Mit dem Austritt Mutharikas aus der UDF im Februar 2005 und der Gründung seiner eigenen Partei DPP hat die Regierung ihre Parlamentsmehrheit und damit auch ihre Handlungsfähigkeit weitgehend eingebüßt. Der seitdem herrschende Machtkampf zwischen Mutharika und Muluzi, der weiterhin Vorsitzender der UDF ist und mit der MCP ein informelles, aber schlagkräftiges Oppositionsbündnis eingegangen ist, dominiert die politische Szene.

Der schwerreiche Unternehmer Muluzi verfügt weiterhin über erhebliches politisches Gewicht. Seit Februar 2007 wird eine erneute, verfassungsrechtlich wohl mögliche, Kandidatur von Muluzi bei den nächsten Wahlen im Mai 2009 in der UDF und öffentlich diskutiert. Am 11. März 2007 hat er seine Kandidatur öffentlich bekanntgegeben und sich im April 2008 vom UDF-Parteitag offiziell zum Kandidaten wählen lassen. Der Gegenkandidat, Cassim Chilumpha, erhielt nur 38 der über 1.000 Delegiertenstimmen.

Bingu wa Mutharikas politischer Aufstieg als Quereinsteiger war Muluzi geschuldet.

Der Staatshaushalt 2007/2008 wurde erst nach einem mehrmonatigem Machtkampf mit der parlamentarischen Opposition und mit weitreichenden von dieser erzwungenen Änderungen Anfang September 2007 verabschiedet. Eine Zusage der Regierung, unmittelbar danach über den Ausschluß der von dem Parteiwechselverbot betroffenen Abgeordneten Beschlüsse zu fassen, wurde durch die von Mutharika verfügte vorzeitige Beendigung der Sitzungsperiode zunächst vereitelt. Der Machtkampf hat auch den Vizepräsidenten Cassim Chilumpha erreicht. Nachdem im Februar 2006 ein Versuch Mutharikas rechtlich gescheitert ist, den Vizepräsidenten Chilumpha (der weiterhin der UDF angehört und den Präsidenten nicht unterstützt) zu entlassen, wurde er Ende April 2006 vorläufig festgenommen, unter Hausarrest gestellt und seit Anfang 2007 auf Kaution auf freien Fuß gesetzt. Der Prozeß gegen ihn begann im Februar 2007, wurde aber sofort vertagt. Das Hauptverfahren ist bisher nicht eröffnet worden. Chilumpha steht im Verdacht, an einer Verschwörung zur Ermordung Mutharikas beteiligt zu sein. Beweise wurden indes bisher nicht vorgelegt. Die überraschende Entlassung des Attorney General und des Chefanklägers im August 2006 deuten auf Probleme in dem Fall hin.

Im Mai 2008 – auf dem Höhepunkt der Kontroverse über die Verabschiedung des Staatshaushaltes – geriet dann der ehemalige Präsident Bakili Muluzi in das Visier Mutharikas. Der Staatschef ließ u.a. mehree aktive und pensionierte hohe Offiziere der Streitkräfte sowie den Generalsekretär der UDF unter dem Vorwurf verhaften, sie planten den gewaltsamen Umsturz seiner Regierung. Der in London weilende Muluzi wurde bei seiner Rückkehr nach Malawi am 25. Mai 2008 festgenommen und unter Hausarrest gestellt. Ihm wurde eine Verstrickung in den Fall vorgeworfen. Die dem Gericht vorgelegten Beweismittel überzeugten dieses offenbar nicht. Alle Beschuldigten wurden wenige Tage später auf Kaution freigelassen; die ohnehin lockeren Kautionsauflagen im Oktober 2008 vollständig aufgehoben. Eine Anklage erfolgte bisher nicht.

Der Staatshaushalt 2008/09 wurde schließlich Ende August 2008 mit signifikanten Änderungen mit den Stimmen der Opposition verabschiedet, da eine völlige Paralysierung des Staatsapparates wohl auch in Hinblick auf die anstehenden Wahlen nicht riskiert werden sollte.

Über die aktuelle innenpolitische Situation unterrichten die regierungskritischen Tageszeitungen Nation und Daily Times sowie die Wochenzeitungen Malawi News und Sunday Times. Interessant, aber mit Vorsicht zu betrachten ist die nicht immer seriöse Internetzeitung Nyasatimes, die auch über ein Forum verfügt. Weitere interessante Informationsquellen bieten der Pressespiegel von allafrica.com, die Website "einnews" sowie der mehrmals jährlich erscheinende Newsletter der Scottish Malawi Network . Basisinformationen bietet zudem das CIA-Factbook. Der Stand der Demokratisierung und der marktwirtschaftlichen Reformen kann im Bertelsmann Transformation Index abgerufen werden. Im Korruptionswahrnehmungsindex 2008 von Transparency International rangiert Malawi mit einem Wert von 2,8 auf Platz 115 (von 180) und damit im südlichen Afrika gleichauf mit Zambia und noch vor Mosambik, Angola, Zimbabwe und der DR Kongo.


Ex-Präsident Bakili Muluzi (Heiko Meinhardt)

Bedeutung und Organisation der Zivilgesellschaft

Die malawische Zivilgesellschaft ist bis heute erst rudimentär ausgeprägt. Unter der Banda-Diktatur unterlagen einheimische NGOs einer strikten Kontrolle. Mit Ausnahme von politisch unbedenklichen Arbeiten durften sie nicht tätig werden. Die Religionsgemeinschaften (christliche Kirchen und Muslime) hatten sich größtenteils mit dem Regime arrangiert.

Mit Ausnahme der großen Kirchen, die ihren gesellschaftlichen und politischen Einfluß deutlich steigern konnten, ist die Zivilgesellschaft relativ klein und gesellschaftlich schwach. Sie stellt kein bedeutendes Gegengewicht zum Staat dar.

Alle NGOs müssen gemäß dem 1998 verabschiedeten NGO-Gesetz Mitglied des Council of Non-Governmental Organizations in Malawi (CONGOMA) sein. Die Website von CONGOMA informiert über die Aktivitäten. Ein Link führt zum NGO-Gesetz. Alle in Malawi registrierten NGOs sind gelistet.

Über die Aktivitäten von NGOs in Malawi informiert auch mit zahlreichen Links der Verband Entwicklungspolitik Deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO). Dort wird auch der Input malawischer NGOs in die Armutsreduzierungsstrategie dokumentiert.


Trinkwasserversorgung am Lake Chilwa (Heiko Meinhardt)

Presse und andere öffentliche Medien

Die Presselandschaft ist sehr übersichtlich. Es gibt zwei Tageszeitungen (mit jeweils einem zum Wochenende erscheinenden Schwesterblatt) und einige, unregelmäßig erscheinende, Wochenzeitungen. Die Tageszeitungen Nation und Daily Times sind Oppositionsblätter. Während die erstere dem Oppositionspolitiker Aleke Banda gehört, wird die Times von der Familie des ehemaligen Diktators Banda kontrolliert. Die Pressefreiheit ist gewahrt. Auf dem Pressefreiheitsindex von Reporter ohne Grenzen rangiert Malawi auf Platz 92 von 169.

Zudem gibt es seit 1999 einen staatlichen Fernsehsender (TV Malawi) und zwei staatliche Radiosender Malawi Broadcasting Corporation. In den letzten Jahren sind mehrere private Rundfunkstationen auf Sendung gegangen, jedoch nur mit lokalem Ausstrahlungsradius. Im Oktober 2007 ging der erste private Fernsehsender Joy TV, der Bakili Muluzi gehört, auf Sendung, mußte aber kurz darauf bis heute seinen Betrieb einstellen, da die staatliche Regulierungsbehörde die Gültigkeit der Lizenz bestritt. Eine gerichtliche Klärung steht noch aus. Die staatlichen Sender werden von der Regierung kontrolliert.

Menschenrechte

Im Gegensatz zu der Banda-Zeit werden die Menschenrechte verfassungsrechtlich garantiert. Schwerwiegende systematische Verletzungen sind seit 1994 nicht mehr festgestellt worden. Es gibt keine politischen Gefangenen. Die Todesstrafe ist vorhanden, wurde aber im demokratischen System nicht mehr ausgeführt, da die Präsidenten Muluzi und Mutharika sich weigerten, Todesurteile gegenzuzeichnen. Über die Lage der Menschenrechte informiert Amnesty International in seinem Jahresbericht 2008 sowie das US-Außenministerium in seinem aktuellen Jahresbericht .


Banda-Mausuleum: Keinen Sinn für Menschenrechte, aber trotzdem ein ehrendes Andenken (Heiko Meinhardt)

2.4
Außenpolitk

Malawi im regionalen und internationalen Kontext

Die Muluzi-Regierung hat die isolationistische Außenpolitik Bandas durchbrochen und Malawi zu einem aktiven Mitglied in der Southern African Development Community (SADC) gemacht. Es pflegt zu seinen drei Nachbarn (Zambia, Tansania und Mocambique) gute und friedliche Beziehungen.

Die wichtigsten Beziehungen bleiben die zu West-Europa und zu den USA, da von hier die Entwicklungshilfe kommt, von der das Land hochgradig abhängig ist. Muluzi hat die bis dahin nicht vorhandenen Beziehungen zu arabischen Staaten (vor allem Libyen und Ägypten) auf- und ausgebaut. Die in den 1960er Jahren aufgenommenen Beziehungen zu Taiwan wurden Ende Dezember 2007 zugunsten von Beziehungen zur Volksrepublik China aufgegeben. Präsident Mutharika eröffnete im März 2008 im Rahmen seines Staatsbesuches in Peking eine malawische Botschaft. Das Auswärtige Amt informiert über die Beziehungen zwischen Deutschland und Malawi.

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