| alle Länder | Homepage | |||
| Landesüberblick | Staat & Politik | Wirtsch. & EZ | Gesellsch. & Kultur | Praktisches |
Republik
Usbekistan
|
|
Geschichte
Staatskult um Timur im heutigen U. © GNU FDL
Gurkhani Zij, das Observatorium von Ulug Beg, 2km vom Zentrum entfernt © GNU FDL Babur, der Begründer des Moghulreichs in Indien (1483-1530) © GNU FDL
Konstantin von Kaufmann, Eroberer und erster Generalgouverneur Turkestans (1818-1882) © GNU FDL
Duktschi-Ischan, Anführer des Andischaner Aufstandes gegen russische Herrschaft (1852-1898) © ferghana.ru |
U.
ist ein Land mit alten staatlichen
Traditionen, obwohl es in seiner heutigen Form erst in den 1920er
Jahren als Sowjetrepublik enstanden ist (S. eine kurze historische Zeittafel).
© Auswärtiges Amt, Berlin.
|
Staat & Politik
Staatspräsident Islam A. Karimov (seit 1990) © gov.uz © gov.uz Pressedienst des Präsidialamtes Institute of Monitoring of Acting Legislation |
Das
politische System: 1991
wurde
U. unabhängig. 1992 wurde eine demokratische Verfassung
einführt, die die Achtung der Menschrechte, Gewaltenteilung
und anderes garantiert. Allerdings bleibt Usbekistan ein Staat, in dem
Oppositionsparteien bis heute nicht zugelassen sind und wo die
Versammlungs- und Meinungsfreiheit stark eingeschränkt sind.
U. ist heute eine Präsidialrepublik. Die
Position des Präsidenten
innerhalb des Machtapparates ist dominant, Gewaltenteilung existiert
nur formal. Die Mitglieder des Zweikammerparlaments (bestehend aus
der
Unterkammer Oliy Majlis - "Hohe Kammer", auch gesetzgebende
Kammer, vgl. Bundestag, mit 120
Abgeordneten
und der Oberkammer - Senat, territoriale Vertretung, vgl. Bundesrat,
mit 100 Senatoren) sind Vertreter regierungsnaher Parteien und der
Verwaltung. Die Ende des 2004 durchgeführten Parlamentswahlen
wurden von internationalen Beobachtern als Wahlfarce
bezeichnet (Einen fundierten regionalen Vergleich und Überblick über die Wahlen
in Zentralasien vom Ende der 80er Jahre bis heute bietet folgende Ausarbeitung an: "Chronologie,
Gesetzliche Grundlage, Wahlergebnisse, Berichte und Stellungnahmen").
Der Präsident gilt als Vater der Nation sowie als Garant für die Stabilität und Sicherheit des Landes und regiert dieses durch Dekrete. Er ist zugleich Vorsitzender des Ministerkabinetts, das aus dem Ministerpräsidenten, den stellvertretenden Ministerpräsidenten, den Ministern, den Vorsitzenden staatlicher Komitees und anderer staatlicher Organe besteht. Der Vorsitzende des Ministerrates der Autonomen Republik Karakalpakstan gehört ebenfalls zum Ministerkabinett. Der Präsident ernennt und entlässt den Ministerpräsidenten, die Stellvertretenden Minister, die Mitglieder des Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichts, den Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Zentralbank sowie die Gouverneure der Gebietsverwaltungen. Er ist Oberster Befehlshaber der Streitkräfte. In Usbekistan fanden nach längerer Ungewissheit Präsidentschaftswahlen statt. Bei der Präsidentschaftswahl ist dem offiziellen Ergebnis zufolge der Amtsinhaber Islam Karimov mit 88,1 Prozent der Stimmen im Amt bestätigt worden. Kommunale (Selbst)verwaltung: Die Mahallas (Nachbarschaftsgemeinden) haben Funktionen der lokalen Selbstverwaltung übernommen. In U. sind sie seit 1992 als gesetzliche Organe der lokalen Selbstverwaltung in den Staatsapparat inkorporiert. Die Mahalla-Kommissionen unterliegen staatlicher Kontrolle. Ihre Sekretäre und Vorsitzenden werden vom Staat bezahlt und vom jeweiligen Provinzgouverneur (Hokim) ernannt. Außenpolitische Themen. Dank seiner strategischen Lage spielte U. nach dem 11. September 2001 eine wichtige Rolle im Kampf der USA gegen die Taliban in Afghanistan. Die Beziehungen zwischen Washington und Taschkent haben sich jedoch seit den Unruhen in Andischan Mitte Mai 2005 verschlechtert. Die US-Regierung hatte damals das Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen Demonstranten in dieser Stadt verurteilt. Ende Juli 2005 beschloss die usb. Regierung, den strategisch wichtigen amerikanischen Stützpunkt im Süden des Landes (neben Qarshi, s. Landeskarte oben) zu schließen. International geschasst, suchte die usb. Führung Unterstützung in Russland. Im November 2005 wurde gar ein russisch-usbekischer Vertrag geschlossen, der unter anderem vorsieht, dass sich die Vertragspartner im Falle einer Aggression gegenseitigen Beistand leisten. Ein leichtes Tauwetter in den Beziehungen zwischen U. und den USA hat mit einem Besuch von US-Admiral William Fallon Anfang 2008 begonnen. Dieser Besuch lässt Veränderungen in Usbekistans Außenpolitik erwarten. |
Politische Parteien und Opposition |
1996 wurde in U. ein neues
Parteiengesetz verabschiedet. Die Mindestanzahl an Mitgliedern wurde
auf 5.000 festgesetzt. Seit Februar 2004 bedarf es 20.000
Unterschriften für die Registrierung einer Partei. Die
Gründung von Parteien auf ethnischer oder religiöser
Basis ist verboten. Die wichtigste Partei ist die Xalq
Demokratik Partiyasi ("Demokratische Volkspartei"),
hervorgegangen aus der früheren Kommunistischen Partei. Sie
hat die Mehrheit der Sitze im Parlament. Weitere regierungsnahe
Parteien im Parlament sind Adolat
("Gerechtigkeit"), gegr. 1995, Milliy
Tiklanish ("Nationale Wiedergeburt"), gegr. 1995 und Fidokorlar
("Die sich Aufopfernden"), gegr. 1999. Im April 2000 fusionierte die
Partei Vatan Taraqiyoti ("Fortschritt des Vaterlandes"), gegr. 1992,
mit Fidokorlar. Die jüngste Neugründung ist die Liberaldemokratische
Partei Usbekistans (+), gegr.
2003. Die Gründung regierungsnaher Parteien hält die Fassade vom Mehrparteiensystem aufrecht. Tatsächlich gibt es in U. jedoch derzeit keine zugelassenen außerparlamentarischen Oppositionsparteien. Zu den illegalen oppositionellen Parteien und Bewegungen gehören Birlik ("Einheit"), gegr. 1988, Erk ("Gerechtigkeit"), gegr. 1990 als Abspaltung von Birlik und Serquyosh O'zbekistonim ("Sunshine Uzbekistan"), gegr. 2005. Der Vorsitzende der Partei Erk und einziger Gegenkandidat bei der Präsidentschaftswahl 1991, Muhammad Salih, lebt seit 1993 im Exil. Aufstand in Andischan Mai 2005:Am 12./13.5.2005 erhob sich die Bevölkerung von Andischan im Fergana-Tal gegen die Politik der Regierung von Präsident Karimow. Auslöser war ein Prozess gegen 23 lokale Geschäftsleute, deren Kleinbetriebe einige der raren Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten in der Region bieten. Sie wurden beschuldigt, Mitglieder einer Splittergruppe der islamischen Hisb-ut-Tahrir zu sein. Bei Demonstrationen gegen den Prozess wurden mehrere Teilnehmer von Sicherheitskräften verhaftet. Daraufhin stürmten Demonstranten das lokale Gefängnis und befreiten Hunderte Gefangene. Die Regierung setzte am 13.5. Sicherheitskräfte ein, die den Aufstand mit massivem Gewalteinsatz niederwarfen. Laut Regierungsangaben wurden 169 Menschen getötet, darunter 32 Sicherheitskräfte. Menschenrechtsorganisationen sprachen dagegen von 500 bis 1000 Toten unter den weitgehend unbewaffneten Demonstranten. In weiteren Städten im Fergana-Tal, so z.B. in Kara Suu an der kirgisischen Grenze, kam es ebenfalls zu Protesten oder Unruhen. Präsident Karimow beschuldigte wieder einmal international agierende islamistische Terroristen, den Aufstand organisiert zu haben, und lehnte eine von UN, EU und USA geforderte Untersuchung ab. Human Rights Watch bezeichnete im Juni 2005 die Vorgänge nach der ausführlichen Befragung von mehr als 50 Augenzeugen als "Massaker". Die Reaktion des Westens: "Zweifel an Wirksamkeit der EU-Sanktionen gegen Usbekistan"; "In Bezug auf Andischan hat sich die Welt geteilt" "Usbekistan: Ein Jahr nach Andischan, "Usbekistan: "Wir stehen ständig kurz vor einer Explosion". |
NGO und MedienCrackdown on NGOs in U. (Nov. 2005) GONGOs in U.: Eradicating Independent NGOs (Dez. 2005) New Restrictions on Freedom of Association in Uzbekistan: Informal Groups Risk Fines and Arrest (Jan. 2005) Nationale Assoziation der NGOs |
1999 wurde in U. ein Gesetz zur Arbeit von NGOs verabschiedet.
Von den etwa 500 (Stand 2004) registrierten
Organisationen im Land, sind etwa 10% tatsächlich aktiv. Sie
sind
in hohem Maße von ausländischer Finanzierung
abhängig.
Nach den Ereignissen in Andischan setzte eine Welle von "freiwilligen"
Schließungen der NGOs ein. Zahlreiche ausländische NGOs mussten U. verlassen. Nun kehren erste ausländische Organisationen zurück.
In U. gibt es nach staatlichen Angaben (Stand 2003) 477 Zeitungen, 136 Zeitschriften, vier Nachrichtenagenturen, 25 Fernsehstudios und zwei Radiostudios (s. Katalog der Internetpräsenz), sowie 6 FM-Stationen. Die Situation der Medien in U. ist sehr schwierig. Obwohl im Mai 2002 die staatliche Zensur formal abgeschafft wurde, werden unabhängige Journalisten weiter schikaniert und Selbstzensur ist verbreitet. Öffentliche Kritik an der Regierungspolitik in den Medien findet kaum statt. Live-Übertragungen im Fernsehen sind verboten, alle Sendungen werden vorher aufgezeichnet. Das Verteilungssystem für Zeitungen und Zeitschriften ist unter staatlicher Kontrolle. Im Dezember 1997 wurde ein Mediengesetz verabschiedet, das die Befugnisse und Pflichten von Journalisten regelt. 1999 wurde ein Erlass verabschiedet, der alle Internet-Provider zwingt, ihre Verbindungen über einen staatlichen Server laufen zu lassen. Aufgrund des technischen Fortschritts umgehen einige Anbieter diese Auflage illegalerweise. Folgende Links sollen Ihnen helfen, möglichst schnell umfangreiche Informationen zu aktuellen Entwicklungen in U. und den Anrainerstaaten zu finden. Die meisten angeführten Websites sind zwei- oder dreisprachig (auf Usbekisch, Russisch und Englisch) mit weiter führenden Links: Ferghana.Ru Information Agency, Moskau (Usbekisch, Russisch, Englisch) Centrasia.Ru, Moskau (Russisch, mit Vorsicht zu genießen, da oft einseitig und ungeprüft) Uzreport.Com, Taschkent (Usbekisch, Russisch, Englisch) Institute for War and Peace Reporting, London (Englisch, Russisch) Oxiana Travel-List (Englisch) Uzbekistan and Its Neighbours (Deutsch, Englisch) Registan.Net (Weblog auf Englisch) Blog Afisha (Kulturelles und Unterhaltung in Taschkent, Russisch) |
MenschenrechteUN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (IRIN-News.org, Uzbekistan) Usbekistan-Seite von HRW International Crisis Group - Uzbekistan Staatliches Zentrum für Menschenrechte |
Die in der Verfassung vom 8. Dezember 1992 postulierten Werte wie
Rede-, Versammlungs- und Religionsfreiheit, aber auch politischer
Pluralismus werden in der Praxis nicht umgesetzt und als
Gefährdung für die Stabilität und innere
Sicherheit
angesehen. Politische Gegner werden verfolgt. In den
Gefängnissen
wird systematisch gefoltert. Berüchtigt ist das
Arbeitslager Dschaslyk, in dem Gefangene aus politischen und
religiösen Gründen festgehalten werden.
Zu Entwicklungen in U. und Zentralasien nach der "Tulpen-Revolution" in Kirgistan: Zuerst kam die „Rosenrevolution“ in Georgien (2003), dann die „Revolution in Gelb“ in der Ukraine (2004) und schließlich März-April 2005 die „Tulpenrevolution“ in Kirgistan. Alle diese Umstürze wurden in Zentralasien mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Denn die Voraussetzungen für die Umstürze sind in allen Republiken der Region gegeben: undemokratische Regierungen, die sich durch Repression an der Macht halten, weit verbreitete Korruption, Massenarbeitslosigkeit und Massenarmut. |
zurück
zur
vorherigen
Seite | weiter
zur nächsten Seite
| alle Länder | Homepage | |||
| Landesüberblick | Staat & Politik | Wirtsch. & EZ | Gesellsch. & Kultur | Praktisches |