Nino Elbakidze setzt sich bei der Menschenrechtsorganisation „Artikel 42 der Verfassung“ dafür ein, dass Frauen in Georgien ihre Rechte besser kennen und durchsetzen. Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung berät die GIZ die Rechts- und Justizreform im Südkaukasus. Gemeinsam mit „Artikel 42“ veröffentlichte sie ein Handbuch für Frauenrechte und bildete über 1.000 Frauen als Multiplikatoren aus.
Beim Bericht des Weltwirtschaftsforums zur Gleichstellung der Geschlechter landete Georgien im Jahr 2013 nur auf Platz 86 von 136 untersuchten Ländern. Frauen sind in Georgien nach wie vor stärker von sozialer Benachteiligung betroffen. Häusliche Gewalt und das Recht der Frauen auf Erbe und Eigentum sind ein großes Thema. Verheiratete Frauen mit Kindern werden respektiert, Alleinstehende haben es schwer in der konservativen Gesellschaft. In einflussreichen Positionen sind Frauen stark unterrepräsentiert. Nur zehn Prozent der Abgeordneten im Parlament sind weiblich.
Ich versuche Frauen klar zu machen, dass wir alle vor dem Gesetz gleich sind. Oft berate ich bei Familienstreitigkeiten. Als Anwältin habe ich viele Mandantinnen, die sich scheiden lassen wollen und nicht wissen, wie sie ihr Sorgerecht behalten und ihre Güter trennen können.
Eine starke Gesellschaft braucht starke Frauen, die sich für sich und ihre Familien einsetzen. Meine Aufgabe ist sinnvoll und ich habe das Gefühl, gebraucht zu werden. Ich sehe die Früchte meiner Arbeit, wenn ich meine Mandantinnen und Seminarteilnehmerinnen über ihre Rechte aufkläre und ihnen damit zu mehr Selbstsicherheit verhelfe.
Ich hoffe, dass in Georgien unsere Fortbildungen eines Tages nicht mehr vonnöten sein werden.